Seit dem 01.01.2025 beträgt die monatliche Verdienstgrenze 556 EUR pro Monat (vorher 538 EUR). Doch können Minijobber auch mehr verdienen? Die Antwort lautet „Jein“!

Seit dem 1. Oktober 2022 ist das gelegentliche Überschreiten der Verdienstgrenze aufgrund ungeplanter Mehrarbeit im Minijob gesetzlich geregelt:

Bei der aktuellen Verdienstgrenze pro Monat von 556 EUR liegt die Verdienstgrenze pro Jahr bei 6.672 EUR. Die Verdienstgrenze pro Jahr darf bei Minijobbern nicht überschritten werden. Andernfalls handelt es sich um einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Die monatliche Verdiensthöhe darf jedoch schwanken, solange die jährliche Verdienstgrenze (6.672 EUR) nicht überschritten wird. Allerdings darf es sich nicht um ständige sowie hohe Schwankungen handeln.

Unvorhersehbare oder gelegentliche Überschreitung (Krankheitsvertretung)

In diesem Fall darf ein Minijobber oder eine Minijobberin bis zu zwei Kalendermonate innerhalb eines Zeitjahres die Verdienstgrenze überschreiten. Die Bedingung: Der Verdienst in diesen beiden Monaten darf das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 EUR – nicht überschreiten. Somit ist also statt jährlich 6.672 EUR, ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.784 EUR möglich.

Für weitere Informationen zum Thema Minijob stehen unsere Expert/innen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen!